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Ax Beamtenrecht

Beamtenrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts. Es gehört zum einen als Teil zum Staatsrecht sowie zum anderen Teil zum Verwaltungsrecht. Das Beamtenrecht ist bindend. Eine individuelle Abweichung ist nicht möglich. Begründungen, Änderungen oder Beendigungen sind nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeiten durchzuführen.

Neueste Beiträge

Zurückstufung eines Beamten bei einem schweren Dienstvergehen

Eine Zurückstufung nach § 30 LDG (juris: DG BW) kommt auch dann in Betracht, wenn der Beamte ein schweres Dienstvergehen begangen hat, das jedoch aufgrund entlastender Gesichtspunkte noch nicht zu einem endgültigen Vertrauensverlust geführt hat.(Rn.32) (Rn.39) Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Disziplinarsenat Entscheidungsdatum:26.07.2017Aktenzeichen:DL 13 S 552/16 Tenor Auf
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